Unter den o.g. Service-Notfall-Nummern stehen Ihnen Mitarbeiter unserer Vertragsfirmen bei Notfällen zur Verfügung. Ein Notfall liegt zum Beispiel vor wenn:
Bitte bedenken Sie, dass eine defekte Klingel, ein zu lauter Fernseher des Nachbarn oder ein ungeputzter Hausflur nicht als Notfall betrachtet werden kann. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen am nächsten Werktag an den zuständigen Objektverwalter.